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Beim Handel mit Energie stellen Marktpreisänderungsrisiken finanzwirtschaftliche Risiken i.S.v. § 5 Abs. 1a EStG dar
Rückstellungsbildung:
Können die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten vor Geltung des BilMoG durch sog. Micro-Hedges erfüllt sein, nicht aber durch sog. Macro-Hedges (Grundlage: Handel mit Futures über die Börse)? Wie sind finanzwirtschaftliche Risiken i.S. des § 5 Abs. 1a EStG zu definieren? Wann kommen Teilwertabschreibungen beim Handel mit Futures über die Börse in Betracht?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().